Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografiedienstleistungen

Stand: 01.01.2026

Vertrags- und Ansprechpartnerin:
Amie Amie – Fotografie & Pädagogik
Inhaberin: Annemarie Hentschel
Breslauer Straße 68
61191 Rosbach vor der Höhe
E-Mail: hallo@amieamie.de
Telefon: +49 (0)176 45897959
(Nachfolgend „Fotografin“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fotografin und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten insbesondere für die Leistungspakete „Spielzeit“ (Outdoor-Fotografie) und „Teezeit“ (Homestory/Indoor-Fotografie).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. digitale Dateien, Fachabzüge, Fotobücher).

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website (https://amieamie.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Fotografin (per E-Mail, Messenger oder Buchungstool) annimmt oder die Fotografin eine Buchungsanfrage des Auftraggebers schriftlich bestätigt.

(3) Mit der Terminbestätigung wird eine Reservierungsgebühr (Anzahlung) in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig oder die angegebene Anmeldegebühr. Diese ist innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als fest reserviert. Trifft die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist die Fotografin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.

§ 3 Leistungsbeschreibung: „Spielzeit“ und „Teezeit“

(1) Künstlerische Freiheit: Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der Erstellung von Lichtbildern um eine künstlerische Leistung handelt. Die Bildauffassung, Bildgestaltung sowie die künstlerisch-technische Bearbeitung (Bildstil, „Look“) obliegen allein der Fotografin. Der Auftraggeber hat sich vor Buchung mit dem Portfolio (Bildstil) der Fotografin vertraut gemacht. Reklamationen, die allein auf der künstlerischen Gestaltung beruhen, sind ausgeschlossen.

(2) Besonderheiten des Pakets „Spielzeit“ (Outdoor):
a) Die Durchführung ist witterungsabhängig. Die Entscheidung, ob die Witterungsverhältnisse ein Shooting zulassen, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fotografin.
b) Lediglich „schlechtes Wetter“ im subjektiven Empfinden des Auftraggebers (z.B. Bewölkung, fehlender Sonnenschein) begründet keinen Anspruch auf kostenfreie Absage oder Terminverschiebung, sofern die fotografische Umsetzung technisch möglich ist.
c) Bei Unwetter, Starkregen oder Sturm, der eine Durchführung unmöglich macht oder die Ausrüstung gefährdet, wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

(3) Besonderheiten des Pakets „Teezeit“ (Indoor/Homestory):
a) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
b) Die Fotografin übernimmt keine Gewährleistung für die Lichtverhältnisse in den privaten Räumen des Auftraggebers. Sollten die Lichtverhältnisse eine natürliche Belichtung (Available Light) nicht zulassen, ist die Fotografin berechtigt, künstliche Lichtquellen einzusetzen oder – in Absprache – den Aufnahmeort zu wechseln.

§ 4 Aufsichtspflicht und Haftung während des Shootings

(1) Die Fotografin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie trotz ihrer pädagogischen Qualifikation während des Fotoshootings ausschließlich als Fotografin tätig wird.

(2) Die Aufsichtspflicht für Kinder und schutzbedürftige Personen verbleibt während der gesamten Dauer des Shootings (insbesondere bei Outdoor-Aufnahmen im Rahmen der „Spielzeit“) uneingeschränkt bei den Erziehungsberechtigten bzw. dem Auftraggeber. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Unfälle, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern resultieren.

(3) Bei Outdoor-Aufnahmen weist die Fotografin auf typische Gefahren der Natur (z.B. unebene Wege, Gewässer, Insekten, herabfallende Äste) hin. Das Betreten der Locations erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

(4) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(5) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Datenmaterial und digitalen Dateien (z.B. durch technischen Defekt von Speicherkarten oder Kameras), sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 5 Vergütung, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste auf der Website. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Da die Fotografin Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG ist bzw. Umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer entsprechend ausgewiesen / nicht erhoben.

(2) Das Resthonorar (Gesamtsumme abzüglich Anzahlung) ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Shooting-Termin und vor Auslieferung der finalen Bilddateien zur Zahlung fällig.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben die Lichtbilder im Eigentum der Fotografin. Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung übertragen (§ 449 BGB). Eine Nutzung der Bilder vor vollständiger Zahlung ist untersagt.

§ 6 Stornierung, Ausfallhonorar und Krankheit

(1) Storniert der Auftraggeber die Buchung, stehen der Fotografin folgende pauschale Ausfallhonorare (Entschädigungen) zu, da der Termin fest reserviert wurde und kurzfristig oft nicht neu vergeben werden kann:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Termin: Einbehalt der Reservierungsgebühr.
  • Stornierung 13 bis 3 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Grundhonorars.
  • Stornierung ab 2 Tagen vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Grundhonorars.

(2) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(3) Kulanzregelung bei Krankheit: Sollte das Shooting aufgrund einer akuten Erkrankung des Auftraggebers oder seiner Kinder nicht stattfinden können, bietet die Fotografin gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises einmalig eine kostenfreie Verschiebung auf einen Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten an. Eine Stornierung ist in diesem Fall ausgeschlossen; wird kein Ersatztermin gefunden, gelten die Sätze aus Abs. 1.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an den Lichtbildern liegt jederzeit uneingeschränkt bei der Fotografin (§ 29 UrhG).

(2) Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Dies umfasst:

  • Private Archivierung und Erstellung von Abzügen/Alben.
  • Veröffentlichung im privaten Umfeld (Wohnung).
  • Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen des Auftraggebers.

(3) Eine kommerzielle Nutzung (z.B. Werbung für eigene Gewerbe, Teilnahme an Gewinnspielen, Weitergabe an Dritte oder Verlage) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin und ggf. Zahlung eines Aufpreises nicht gestattet.

(4) Bearbeitungsverbot: Die Bilder dürfen vom Auftraggeber nicht verändert werden. Dies gilt insbesondere für digitale Nachbearbeitungen (Farbfilter, Instagram-Filter, Retusche), die den Bildstil verfälschen. Das Zuschneiden (Cropping) ist gestattet.

(5) Die Fotografin hat das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG). Bei Veröffentlichungen im Internet (z.B. Instagram) ist die Fotografin als Urheberin zu nennen oder zu verlinken (z.B. „Fotos: @amieamie“).

(6) Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 8 Widerrufsrecht und digitale Inhalte

(1) Schließt der Auftraggeber den Vertrag als Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (Download), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Fotografin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(2) Bilddateien werden nach Übergabe für einen Zeitraum von 6 Monaten archiviert (Kulanzleistung ohne Garantie) und danach gelöscht, sofern keine steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin (Rosbach vor der Höhe).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.